Bedingungen für die Deutschen Rettunsschwimmabzeichen (DRSA)
Abzeichen | Mindesalter | sonst. Voraussetzngen |
DRSA Bronze | 12 Jahre | - |
DRSA Silber | 15 Jahre | DRSA Bronze |
DRSA Gold | 16 Jahre | DRSA Silber, Tauglichleitsbescheiningung* |
Für DLRG Mitglieder entstehen keine Kosten, für Nichtmitglieder entstehen Kosten von 65,00€ pro Person.
*Die Tauglichkeit muss unmittelbar vor Beginn der praktischen Ausbildung durch eine ärztliche Bescheinigung (gemäß Formblatt Best.-Nr. 15401353) oder durch die Vorlage des Formblattes „Selbsterklärung zum Gesundheitszustand“ nachgewiesen werden. Von diesem gesonderten Nachweis kann abgesehen werden, wenn der Bewerber eine gültige Sport-, Wasserrettungsdienst- bzw. Tauchtauglichkeitsbescheinigung nachweist. Diese Nachweise dürfen bei Lehrgangsbeginn nicht älter als 4 Wochen sein.
Allgemeiner Datenschutzhinweis: Alle erhobenen Daten werden unter Berücksichtigung der §§ 1-6 und 27- 35 Bundesdatenschutzgesetz behandelt. Wir versichern, dass wir die Daten ausschließlich zur Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke und Aufgaben der DLRG sowie in der Mitgliederverwaltung verwenden. Die DLRG Ortsgruppen melden Mitgliederdaten an die übergeordneten Gliederungsebenen und übermitteln personenbezogene Daten an Versicherer, soweit dies zum Leistungsbezug erforderlich ist.