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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Oberdischingen-Erbach findest du hier .

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Zeltplatzordnung

1.  Der Zutritt zum Gelände ist nur nach vorheriger Anmeldung bei der DLRG Oberdischingen- Erbach gestattet. Anfragen für Anmeldungen werden unter der Mailadresse zeltplatz@oberdischingen-erbach.dlrg.de entgegengenommen.
2. Zelte dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Aufstellflächen aufgebaut werden. Diese sind im beiliegenden Lageplan als Zonen gekennzeichnet. Es ist stets zunächst Zone 1 zu nutzen, bevor weitere Zelte in Zone 2 aufgebaut werden.
3. Kraftfahrzeuge sind auf dem Gelände untersagt. Lediglich zum Be- und Entladen dürfen diese auf dem DLRG-Parkplatz benutzt werden. Grünflächen dürfen keinesfalls befahren werden. Während des Aufenthalts können Kraftfahrzeuge auf den ausgeschilderten Parkplätzen geparkt werden.
4. Die gesetzliche Ruhezeit von 22 Uhr bis 7 Uhr ist immer einzuhalten. Insbesondere bedeutet dies, dass keine Lärm- und Ruhestörung für umliegende Grundstücke erlaubt ist (auch außerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten). Eventuelle daraus resultierende Ordnungswidrigkeiten inklusive der Strafen gehen voll zu Lasten der Mieter.
5. Jegliche Nutzung von Musik- und Mikrofonanlagen sind auf dem Zeltplatzgelände untersagt.
6. Rauchen und Alkoholkonsum sind auf dem gesamten Zeltplatzgelände nicht erwünscht.
7. Lagerfeuer sind nur an der zentralen Feuer- und Grillstelle zulässig. Das benötigte Holz muss hierfür selbst mitgebracht werden.
8. Für die Einhaltung der Ordnung und Sicherheit auf dem Zeltplatz sind die Zelter selbst verantwortlich. Für alle Schäden, die am Zeltplatz oder auf dem DLRG-Gelände auftreten, haften die Nutzer in vollem Umfang. Die Aufsichtspflichtigen und Personensorgeberechtigten haften für ihre Kinder. Schäden sind dem DLRG unverzüglich und unaufgefordert zu melden.
9. Bei der Abreise ist der Sanitärcontainer besenrein und der Zeltplatz sowie die Grillstelle frei von Abfällen zu verlassen (dazu zählt auch, dass keine Zigaretten auf dem Gelände sind). Die entsprechenden Müllsäcke müssen von den Gruppen selbst mitgebracht und wieder mitgenommen werden.
10. Haustiere sind auf dem Platz nicht erlaubt.
11. Campingwagen und Wohnmobile sind nicht erlaubt.
12. Jugendlichen unter 16 Jahren ist die Nutzung des Zeltplatzes ohne Begleitung einer volljährigen erziehungsberechtigten Person nicht gestattet.
13. Diese Zeltplatzordnung tritt am 30.07.2023 in Kraft

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